Cookie-Richtlinie
Welche Regel gilt für Cookies auf roossterbet.de?
Für das Speichern und Auslesen von Informationen auf Ihrem Gerät gilt § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Danach braucht die Seite Ihre Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen. Ausgenommen ist, was für den von Ihnen gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.
Welche Arten von Cookies gibt es?
Die Regel trennt zwei Gruppen:
- Unbedingt erforderliche Cookies sorgen dafür, dass die Seite, die Sie aufgerufen haben, funktioniert. Dafür brauchen sie keine Einwilligung.
- Alle übrigen Cookies, etwa zur Reichweitenmessung oder für Marketingzwecke, setzt eine Seite nur nach Ihrer Einwilligung.
Die Seite hat keine Konten und keine Formulare. Deshalb entfallen Cookies, die eine Anmeldung oder einen Warenkorb tragen würden.
Wie erteilen Sie eine Einwilligung?
Eine Einwilligung ist eine aktive Entscheidung von Ihnen. Sie müssen sie nicht erteilen, um die Informationen der Seite zu lesen. Ob Sie zustimmen oder ablehnen, ändert nichts am Inhalt der Seite.
Wie ändern oder widerrufen Sie Ihre Wahl im Browser?
Sie können Cookies jederzeit selbst verwalten. Jeder gängige Browser bietet dafür Einstellungen:
- Öffnen Sie die Einstellungen Ihres Browsers und suchen Sie den Bereich für Datenschutz oder Cookies.
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Was gilt, wenn Sie zum Betreiber wechseln?
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